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   BVerwG, 19.03.2003 - 8 B 52.03   

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https://dejure.org/2003,16349
BVerwG, 19.03.2003 - 8 B 52.03 (https://dejure.org/2003,16349)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.2003 - 8 B 52.03 (https://dejure.org/2003,16349)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 2003 - 8 B 52.03 (https://dejure.org/2003,16349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98

    Beweis des ersten Anscheins, Anscheinsbeweis, Aufklärungspflicht,

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2003 - 8 B 52.03
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits hinreichend geklärt, dass auch im Vermögensrecht die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht, es sei denn, dass das Gesetz selbst - wie im Falle des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 305 S. 9 ; sowie Beschlüsse vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11 S. 21 f., vom 11. März 1999 - BVerwG 8 B 217.98 - und vom 2. August 2000 - BVerwG 8 B 167.00 -).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die in der angefochtenen Entscheidung zutreffend zitiert wird, ist geklärt, unter welchen Umständen die Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis angenommen werden können (vgl. Urteile vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - a.a.O. S. 11 f. und vom 4. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10 S. 33 ).

  • BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2003 - 8 B 52.03
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits hinreichend geklärt, dass auch im Vermögensrecht die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht, es sei denn, dass das Gesetz selbst - wie im Falle des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 305 S. 9 ; sowie Beschlüsse vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11 S. 21 f., vom 11. März 1999 - BVerwG 8 B 217.98 - und vom 2. August 2000 - BVerwG 8 B 167.00 -).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98

    Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2003 - 8 B 52.03
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die in der angefochtenen Entscheidung zutreffend zitiert wird, ist geklärt, unter welchen Umständen die Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis angenommen werden können (vgl. Urteile vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - a.a.O. S. 11 f. und vom 4. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10 S. 33 ).
  • BVerwG, 02.08.2000 - 8 B 167.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2003 - 8 B 52.03
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits hinreichend geklärt, dass auch im Vermögensrecht die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht, es sei denn, dass das Gesetz selbst - wie im Falle des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 305 S. 9 ; sowie Beschlüsse vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11 S. 21 f., vom 11. März 1999 - BVerwG 8 B 217.98 - und vom 2. August 2000 - BVerwG 8 B 167.00 -).
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